Energieausweis
Rechtssicherheit für jedes Wohngebäude nach EnEV Standard
Mit Novellierung der Energieeinsparverordnung 2007 wurde die Pflicht für Energieausweise auch für Bestandsgebäude eingeführt. Jeder Kauf- oder Mietinteressent für eine Wohnung oder ein Haus hat seit spätestens 01.01.2009 das Recht auf Vorlage eines gültigen Energieausweises durch den Verkäufer oder Vermieter. Der Gesetzgeber sieht zwei mögliche Ausweisarten vor.
Bedarfsbasierter Energieausweis
Bedarfsbasierte Energieausweise sind vorgeschrieben für Gebäude mit bis zu 4 Wohnungen, die mit einem Bauantrag vor dem 01.11.1977 errichtet und nicht mindestens auf das Anforderungsniveau der ersten Wärmeschutzverordnung (WSVO) von 1977 modernisiert wurden.
Verbrauchsbasierter Energieausweis
Verbrauchsbasierte Energieausweise sind in allen anderen Fällen zulässig, also entweder bei Gebäuden mit mehr als 4 Wohnungen, neueren oder modernisierten Immobilien.
Sie wohnen in Ihrem eigenen Haus oder in Ihrer eigenen Wohnung?
Dann benötigen Sie (noch) keinen Energieausweis. Sobald Sie allerdings entscheiden, Ihre Immobilie zu verkaufen oder zu vermieten, muss dem Käufer oder Mieter ein Energiepass vorlegt werden. Der Energiepass hat eine Gültigkeit von zehn Jahren.
ERA Partner bieten Ihnen in Kooperation mit Minol den kostengünstigen Energieausweis auf Basis des Verbrauchs an.
Für Gebäude, die nach dem aktuellen Stand der EnEV 2007 nicht in den Genuss der günstigeren Ausweisvariante kommen oder keine Verbrauchswerte der Immobilie vorgelegt werden können, ist der bedarfsbasierte Energieausweis mit Begehung und Datenaufnahme direkt vor Ort erforderlich.
Wichtig zu wissen: Seit dem 01.01.2009 benötigt ausnahmslos jedes Wohngebäude bei Verkauf oder Vermietung (auch einzelner Wohnungen) einen gültigen Energieausweis. Verstöße werden mit bis zu 15.000 € geahndet. Sorgen Sie vor!
Weitere Informationen unter www.energieausweis-minol.de/era





