Ab wann ist ein Energieausweis vorzulegen?
Der Bundesrat hat am 8.6.2007 beschlossen: Für Wohngebäude bis Baujahr 1965 werden Energieausweise ab dem 01.07.2008 verpflichtend, für alle anderen Wohngebäude ab dem 01.01.2009. Für Nichtwohngebäude beginnt die Verpflichtung ab dem 01.07.2009.





